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Anerkennungsverfahren

Anerkennungsverfahren

JOBS-in-GERMANY.net bieten ihnen neben Jobs umfassende Informationen zur Zuwanderung und Anerkennung für das Arbeiten und Leben in Deutschland. Das Portal unterstützt Sie bei der Suche nach passender Arbeit in Deutschland oder präsentiert und vermarktet Ihr Berufsprofil. Dies können wir Ihnen ab dem Zeitpunkt anbieten, sobald Ihre berufliche Anerkennung geprüft wurden, und die geprüften deutsche Sprachkenntnisse vorliegen.

Sie können aber die Voraussetzungen und Ihre Möglichkeiten einer beruflichen Anerkennung bereits vor der Beantragung selbst prüfen. Das gibt Ihnen die Sicherheit den Prozess des Anerkennungsverfahren einzuleiten damit sie in Deutschland Leben und arbeiten können.

Mit dem Anerkennungsverfahren prüft eine dafür zuständige staatliche Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen Qualifikation der gewünschten Arbeitsstelle vergleichbar ist und ob es Unterschiede gibt. Dieses Verfahren wird auch Gleichwertigkeitsprüfung genannt. Sobald Ihre Unterlagen vollständig eingereicht wurden, prüft eine zuständige staatliche Stelle innerhalb von 3 bis 4 Monaten Ihre Unterlagen.

Schritt 1:
Vorabprüfung Ihrer beruflichen Qualifikation

Ihre berufliche Qualifikation können Sie bereits im Vorfeld prüfen. Im Anerkennungsfinder werden Sie nach Ihrem Beruf gefragt und in welchem Ort oder Bundesland sie arbeiten möchten. Informieren Sie sich und machen Sie sich auch Gedanken wo Sie gern Arbeiten und Leben möchten.

Da Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Qualifikation (Gleichwertigkeitsprüfung ) schriftlich bei der angezeigten Anerkennungsstelle aus dem Anerkennungsfinder einreichen müssen, notieren Sie sich bitte die im Ergebnis stehende „ZUSTÄNDIGE STELLE FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG“ komplett mit Adresse und Ansprechpartner.

Schritt 2:
Anerkennung = Gleichwertigkeitsprüfung

Nachdem Sie nun die Vorab Prüfung im Anerkennungsfinder durchgeführt haben, wissen Sie nun bei welcher Anerkennungsstelle Sie Ihre berufliche Qualifikation als Fachkraft anerkennen lassen müssen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag zur Anerkennung benötigt?

  • Tabellarischer Lebenslauf – Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepasses)
  • Nachweis über die im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (Ausbildungszeugnis)
  • Nachweis über einschlägige Berufserfahrung in dem Beruf
    Sonstige Befähigungsnachweise wie zum Beispiel Weiterbildungen in dem Beruf
  • Nachweis Arbeitswille (dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will)
    (z.B. Lebenslauf in DB eingetragen oder Kontakt zur deutschen Arbeitgebern)
  • formlose Erklärung das bisher noch kein Antrag auf Anerkennung / Gleichwertigkeitsprüfung gestellt wurde

Antrag Anerkennung Berufsabschluss auf Deutsch?

In der Regel sollen Ihre Unterlagen ins Deutsche übersetzt dem Antrag beigefügt werden. Dazu sind alle Dokumente ins Deutsche durch offizielle Übersetzer zu übersetzen und bei der zuständigen Anerkennungsstelle aus dem Anerkennungsfinder, als beglaubigte Kopien schriftlich per Post oder E-Mail einzureichen.

Falls in der zuständigen Anerkennungsstelle jemand Ihre entsprechende Sprache spricht, kann evtl. auf eine Übersetzung verzichtet werden. Fragen Sie Ihre zuständige Anerkennungsstelle aus dem Anerkennungsfinder.

Beratung in ihrem Heimatland?

Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung bei weiteren Beratungsstellen. Haben Sie im Anerkennungsfinder für Ihren Beruf die „ZUSTÄNDIGE STELLE FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG„ eine IHK stehen, so können Sie sich bei Fragen zur Antragstellung oder zum Verfahren auch telefonisch oder auch per E-Mail direkt an die IHK FOSA oder AHK wenden.

Schritt 3
Einen Job in Deutschland suchen!

Auf JOBS in GERMANYnet findest Du veröffentlichte freie Arbeitsplätze und Du kannst Mithilfe eines Stellengesuches Deinen CV / Lebenslauf eintragen und von deutschen Arbeitgebern gefunden werden.

Achtung: Für eine erfolgreiche Jobsuche und Integration ist die Deutsche Sprache wichtig. So wie im Fachkräfte Einwanderungsgesetz vorgeschrieben, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Ausnahmen sind der IT-Bereich.

Für Übersetzungen fragen Sie bitte vor der Beauftragung einer Übersetzung bei der zuständigen Anerkennungsstelle nach, ob Übersetzungen auch von einem im Ausland beeidigten Übersetzern / Dolmetschern akzeptiert werden. Manche der zuständigen Stellen akzeptieren ausschließlich Übersetzungen, die von in Deutschland öffentlich bestellten-beeidigten Übersetzern / Dolmetschern angefertigt werden.