Was trifft auf Sie zu? Wählen Sie aus, was Ihre Situation beschreibt!
Sie sind EU Bürger:in und suchen einen Job?
Sie sind EU Bürger:in und suchen einen Job?
Sie möchte in Deutschland arbeiten – und sind EU-Bürger / Bürgerin?
Durch die EU Freizügigkeit können Sie ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier für die Dauer von 3 Monaten aufhalten um einen Job zu suchen. Sie brauchen lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis für die Einreise.
Planen Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland, so müssen Sie nachweisen, dass Ihre Unterkunft und Lebensunterhalt sowie wenn vorhanden der Ihrer Familienangehörigen gesichert ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einigen Berufen – reglementierte Berufe – eine Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation nachweisen müssen. Mehr Informationen dazu unter > Anerkennung
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Sie sind Nicht EU-Bürger: in – OHNE Berufsausbildung?
Ohne einen Berufsabschluss oder ohne einen Hochschulabschluss sind Ihre Chancen in Deutschland zu arbeiten, sehr gering.
Denn eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss ist im Allgemeinen die Grundvoraussetzung, um ein Visum zum Arbeiten für Deutschland zu erhalten!
Sie sind Nicht EU-Bürger:in – mit Berufsausbildung – aber noch OHNE Jobangebot?
Sie möchte in Deutschland arbeiten und leben – sind KEIN EU-Bürger / Bürgerin – Sie haben einen Berufsabschluss außerhalb Deutschlands gemacht – aber noch KEIN verbindliches Jobangebot?
Ergebnis:
Mit einem für diesen Zweck entsprechenden Visum ist das möglich, wenn die Voraussetzungen wie Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit der Qualifikation erfüllt sind.
Anerkennung der Qualifikation:
Um nun in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, muss bei der Visumantragstellung nachgewiesen werden, dass Ihre ausländische Berufsqualifikation durch die zuständigen deutschen Stellen einem deutschen Abschluss gleichwertig anerkannt wurde. Informieren Sie sich daher vor Beantragung Ihres Visums über das Verfahren und die Möglichkeiten.
Wurde Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt, haben aber noch keinen Job?
In diesem Fall können Sie mit dem – Visum zur Arbeitsplatzsuche – direkt in Deutschland nach einem passenden Job suchen.
> Hie erfahren Sie welche Voraussetzungen für die Erteilung des Visums zur Arbeitsplatzsuche erfüllt werden müssen <
Für eine Arbeitsvisum benötigen Sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, das zu Ihrer Qualifikation passt. Sobald Sie ein passendes und verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung beantragen.
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Sie sind Nicht EU Bürger:in – mit Berufsausbildung – und mit einem Jobangebot?
Sie sind Nicht EU Bürger:in – mit Berufsausbildung – und mit einem Jobangebot?
Sie möchte in Deutschland arbeiten – sind KEIN EU-Bürger / Bürgerin – Sie haben einen Berufsabschluss außerhalb Deutschlands gemacht – und haben bereits ein verbindliches Jobangebot?
Ergebnis:
Mit einem abgeschlossenen Berufsabschluss und einem verbindlichen Jobangebot, haben Sie gute Chancen, in Deutschland zu arbeiten und zu leben.
Sie haben nun die Möglichkeit, ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte – zur Einreise nach Deutschland zu beantragen.
Wichtig:
Bei der Visumantragstellung müssen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation und Deutschkenntnisse durch die zuständigen deutschen Stellen nachweisen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Erteilung dieses Visums. Informieren Sie sich vor Visumantragstellung über das Verfahren unter dem Punkt > Anerkennung
Tipp:
Haben Sie konkretes Jobangebot in Deutschland und die Grundvoraussetzung – wie Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation und für die Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse (zumeist mindestens B1) nachweislich erfüllt, kann der Einreiseprozess beschleunigt werden. Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann dann gegen eine Gebühr das staatliche beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Informieren Sie sich und Ihren neuen Arbeitgeber über diese Möglichkeit.
Sie sind Nicht EU Bürger:in – mit Hochschulabschluss – aber noch OHNE Jobangebot?
Sie möchte in Deutschland arbeiten – sind KEIN EU-BÜRGER – Sie haben einen Hochschulabschluss – außerhalb Deutschlands gemacht – aber noch KEIN verbindliches Jobangebot in Deutschland?
Ergebnis:
Sie haben ein Hochschulstudium im Ausland absolviert und möchten in Deutschland arbeiten und leben? Mit einem für diesen Zweck entsprechenden Visum ist das möglich, wenn die Voraussetzungen wie Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit der Qualifikation erfüllt sind.
Anerkennung der Qualifikation:
Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, muss bei der Visumantragstellung nachgewiesen werden, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist. Informieren Sie sich daher vor Beantragung Ihres Visums über das Verfahren und die Möglichkeiten.
Wurde Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt, haben aber noch keinen Job?
In diesem Fall können Sie mit dem – Visum zur Arbeitsplatzsuche – direkt in Deutschland nach einem passenden Job suchen.
> Hie erfahren Sie welche Voraussetzungen für die Erteilung des – Visums zur Arbeitsplatzsuche – erfüllt werden müssen <
WICHTIG:
Sobald Sie ein passendes und verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland gefunden haben, das zu Ihrer Qualifikation passt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung oder unter bestimmten Voraussetzungen die Blaue Karte EU beantragen.
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Sie sind Nicht EU Bürger:in – mit Hochschulabschluss – aber noch OHNE Jobangebot?
Sie möchte in Deutschland arbeiten – sind KEIN EU-BÜRGER – Sie haben einen Hochschulabschluss – außerhalb Deutschlands gemacht – aber noch KEIN verbindliches Jobangebot in Deutschland?
Ergebnis:
Sie haben ein Hochschulstudium im Ausland absolviert und möchten in Deutschland arbeiten und leben? Mit einem für diesen Zweck entsprechenden Visum ist das möglich, wenn die Voraussetzungen wie Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit der Qualifikation erfüllt sind.
Anerkennung der Qualifikation:
Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, muss bei der Visumantragstellung nachgewiesen werden, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist. Informieren Sie sich daher vor Beantragung Ihres Visums über das Verfahren und die Möglichkeiten.
Wurde Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt, haben aber noch keinen Job?
In diesem Fall können Sie mit dem – Visum zur Arbeitsplatzsuche – direkt in Deutschland nach einem passenden Job suchen.
> Hie erfahren Sie welche Voraussetzungen für die Erteilung des – Visums zur Arbeitsplatzsuche – erfüllt werden müssen <
WICHTIG:
Sobald Sie ein passendes und verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland gefunden haben, das zu Ihrer Qualifikation passt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung oder unter bestimmten Voraussetzungen die Blaue Karte EU beantragen.
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Sie sind Nicht EU Bürger:in – mit Hochschulabschluss – und mit einem Jobangebot ?
Sie möchte in Deutschland arbeiten – sind KEIN EU-BÜRGER – Sie haben einen Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands gemacht – und haben bereits ein verbindliches Jobangebot gefunden?
Ergebnis:
Mit einem Hochschulabschluss und einem verbindlichen Jobangebot, haben Sie gute Chancen, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, wenn die Voraussetzungen wie Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit der Qualifikation erfüllt sind.
Sie haben dann die Möglichkeit, ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte oder unter bestimmten Voraussetzungen die für die Blaue Karte EU zu beantragen.
WICHTIG: Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, müssen Sie bei der Visumantragstellung nachweisen, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist. Informieren Sie sich daher vor Beantragung Ihres Visums darüber, wie Sie diese Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit nachweisen müssen. Mehr Informationen über das Verfahren finden Sie unter dem Punkt > Anerkennung
Tipp:
Haben Sie ein konkretes Jobangebot in Deutschland und die Grundvoraussetzung – wie Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation und für die Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse (zumeist mindestens B1) nachweislich erfüllt, kann der Einreiseprozess beschleunigt werden. Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann dann gegen eine Gebühr das staatliche beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Informieren Sie sich und Ihren neuen Arbeitgeber über diese Möglichkeit.