Loading...

beschleunigte Fachkräfteverfahren

Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren
Nach dem Sie mit Ihrer Stellenanzeige auf JOBS in GERMANY.net passende Kandidaten für Ihr Unternehmen gefunden und sich abschließend auf Ihre neuen Mitarbeiter:in festgelegt haben, können Sie ein sogenanntes beschleunigtes Fachkräfteverfahren einleiten.

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde wird dabei hinzugezogen, um das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen. Zu dem holt die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation. Vorteil ist.

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzt. Dafür müssen zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde eine Vereinbarung geschlossen werden, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beinhaltet. Wichtig hierbei ist, dass alle benötigten Voraussetzungen wie Nachweise, Unterlagen oder deutsche Sprachkenntnisse vorliegen.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden. Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.

Weiter ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.beschleunigtes-Fachkräfteverfahren.de