Loading...

Visum Blaue Karte EU

Visum zur Blauen Karte EU
Allgemeine Information Ausländische Staatsangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, können eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Voraussetzung zur Erteilung Blaue Karte EU ist ein jährliches Mindestbruttogehalt von 58.400€ (2023). Bei den sogenannten MINT-Berufen (Berufe in den Bereichen der Naturwissenschaft, Mathematik, Medizin sowie Ingenieur-und IT-Fachkräfte, ), beträgt das jährliche Mindestbruttogehalt 45.552€ (2023). In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie im Internetangebot unter JOBS in GERMANY.net. Die Blaue Karte wird ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Auslandsvertretung können Sie vorab ein nationales Visum beantragen, das grundsätzlich 180 Tage lang gültig ist. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden.

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Fallkonstellation zwischen einer und sechs Wochen.

Antragsunterlagen
Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung Ihres Visumantrags führen. Achten Sie deshalb auf deren Vollständigkeit!
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei einfachen
Kopien. (Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge):

Gültiger Reisepass
Für Nicht-Brasilianer: RNE/RNM und Wohnsitznachweis
Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, bitte online ausfüllen und nur zweimal ausdrucken
Zwei aktuelle biometrische Fotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang in Deutsch oder Englisch
Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Abschluss mit vereidigter Übersetzung.
Ausdruck des Anabin Eintrages der Hochschule und des Abschlusses. Falls der Abschluss in dieser Datenbank nicht mit H+ bewertet ist muss die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausl. Bildungswesen (ZAB) durgeführt werden.
Bei reglementierten Berufen, wie zum Beispiel Ärzte und Anwälte:

Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis/Erteilung der ärztlichen Approbation
Näheres zum Thema Anerkennung

Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Bruttojahresgehalt. Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ Sofern erforderlich: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit – ZAV
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung der Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € oder 50.000 USD vorlegen, wenn nicht bereits erfolgt. In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 75,00 €, zahlbar in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert